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Polyvalenter B.Sc. Psychologie: Studienbeginn ab WS 20/21

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Polyvalenter B.Sc. Psychologie: Studienbeginn ab WS 20/21

Grundlegend für die Organisation des Studiums sind das Modulhandbuch und die Fachprüfungsordnung (FPO). Diese können im Bereich Formulare, Informationen und Downloads unter Informationen zum Studium nachgelesen werden.

Hilfreich für den Einstieg ins Studium sind die Informationen für die Erstsemester, das Handout und die Präsentationsfolien zur Einführungsveranstaltung in der ersten Vorlesungswoche. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.

  • wer das Modul 20 („Praxismodul“ / „Psychologie in der Praxis“ / „Berufsqualifizierende Tätigkeit I“) dieses Sommersemester (SoSe 25) erfolgreich abschließen möchte, reicht den Nachweis für die Versuchspersonenstunden bis spätestens 15.7. beim beim Sekretariat Sozialpsychologie (Frau Sabine Reiner) ein und den Praktikumsbericht bis spätestens 12.8. per Mail unter ifp-praktikumsberichte@fau.de.Falls Sie am 12.8. noch im Praktikum sind und Sie deswegen die Frist nicht einhalten können, aber dennoch die Leistung für die Masterbewerbung benötigen, melden Sie sich bitte frühzeitig unter ifp-praktikumsberichte@fau.de.

    Bitte beachten Sie diese Fristen, da ansonsten aufgrund von Urlaubszeiten eine fristgerechte Anrechnung nicht gewährleistet werden kann!

!! Bitte beachten Sie: In letzter Zeit werden immer wieder Praktikumsbestätigungen abgegeben, bei denen der Name der Betreuer*in nicht lesbar und/oder unvollständig ist, oder die Qualifikation (approbierte Psychotherapeut*in) nicht klar nachvollziehbar ist. Diese Bestätigungen können wir nicht annehmen. Bitte achten Sie darauf, dass die Bestätigungen vollständig und leserlich ausgefüllt sind.

Modul 20 des Modulhandbuchs schreibt ein 4-wöchiges externes Orientierungspraktikum und eine 6-wöchige berufsqualifizierende Tätigkeit vor. Die hier aufgeführten Vorgaben orientieren sich an der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) Stand 25.5.2023.

Praktikumsstelle: Einrichtungen der Gesundheits- und Patientenversorgung

Das Orientierungspraktikum dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen in der Gesundheits- und Patientenversorgung. Sie erhalten dort erste Einblicke in berufsethische Prinzipien und Rahmenbedingungen der Patientenversorgung, und lernen Strukturen der interdisziplinären Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Patientensicherheit kennen. Das Praktikum muss in „interdisziplinären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder in anderen Einrichtungen statt[finden], in denen Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt werden“ (PsychThApprO, § 14).

Eine Betreuung durch approbierte Psychotherapeut*innen ist seit der Änderung der Approbationsordnung (1.6.2023) nicht mehr vorgeschrieben.

Orientierungspraktika im Ausland können im Rahmen von Modul 20 angerechnet werden.

Beginn

Vollzeitstudium: In der Regel im fünften Semester.
Teilzeitstudium: In der Regel im zehnten Semester.

Ein Praktikum vor Beginn des Studiums kann nach Prüfung durch die Praktikumsbeauftragte als Orientierungspraktikum angerechnet  werden, sofern es allen hier aufgeführten Anforderungen entspricht. Hierzu reichen Sie bitte einen Antrag mit ausführlicher Beschreibung der Praktikumsstelle und Ihrer Aufgaben im Praktikum (Umfang: 1-2 Seiten) und entsprechenden Nachweisen im Original bei der Praktikumsbeauftragten ein.

Bevor Sie eine Praktikumsstelle antreten, klären Sie mit Ihrer Praktikumsbetreuerin/Ihrem Praktikumsbetreuer unbedingt, ob die Einrichtung und die Betreuung alle Anforderungen der Approbationsordnung erfüllen. Auf unserem Vordruck für die Praktikumsbestätigung sind die zentralen Anforderungen aufgelistet. Legen Sie den Vordruck schon vor Antritt des Praktikums bei Ihrer Praktikumsstelle vor und besprechen Sie diesen. So stellen Sie sicher, dass Ihnen die erforderlichen Kriterien am Ende auch bestätigt werden können.

Dauer

Vier Wochen, d.h. mindestens 160 Arbeitsstunden. Es gibt zwei Varianten, diese  abzuleisten:

  • Vollzeit: 1 x 4 Wochen (entspricht 160 Stunden) in einer Institution
  • Teilzeit: 160  Stunden auf mehrere Wochen/Monate verteilt in einer Institution

Die FAU Erlangen-Nürnberg befürwortet einen längeren Praktikumsaufenthalt. Es erfolgt jedoch keine gesonderte Anrechnung der über das erforderliche Maß (160) hinausgehenden Stunden. Die Zahl der tatsächlich geleisteten Stunden kann auf dem Bestätigungsformular des Praktikumgebers vermerkt werden.

Kombiniertes Praktikum: Zusammenlegen beider Praktika des Moduls 20 zu einem 10-wöchigen Praktikum

Es ist zulässig, das 4-wöchige Orientierungspraktikum und die 6-wöchige berufsqualifizierende Tätigkeit direkt aneinander anschließend in einer einzigen Einrichtung zu absolvieren, d.h. in einem 10-wöchigen Praktikum (Vollzeit; oder 400 Stunden verteilt auf einen längeren Zeitraum). Voraussetzung dafür ist, dass das Praktikum alle Voraussetzungen der berufsqualifizierenden Tätigkeit erfüllt! In diesem Fall genügt ein durchgängiger Praktikumsbericht von 10 Seiten Länge, der nicht nach Orientierungspraktikum und berufsqualifizierender Tätigkeit unterteilt sein muss. Damit es im Rahmen Ihrer Masterbewerbung/Approbation später nicht zu Missverständnissen kommen kann, beachten Sie bitte: Sie brauchen von der Praktikumsstelle trotzdem zwei separate Bescheinigungen (ausschließlich auf unseren Vordrucken!) über ein 4-wöchiges Orientierungspraktikum und eine 6-wöchige berufspraktische Tätigkeit. Bitte klären Sie dies vor Beginn des Praktikums mit der Praktikumsstelle!

Praktikumsstelle: psychotherapeutische Einrichtungen der Gesundheitsversorgung

Im Praktikum im Rahmen der berufsqualifizierenden Tätigkeit sollen Studierende erste praktische Erfahrungen in der psychotherapeutischen Versorgung machen, deren Rahmenbedingungen und interdisziplinäre Arbeitsweise kennenlernen und Kommunikationskompetenzen mit Patientinnen/Patienten und anderen beteiligten Personen aufbauen. Laut PsychThApprO (§ 15) kommen folgende Einrichtungen als Praktikumsstelle in Frage:

  1. Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neuropsychologischen Versorgung
  2. Einrichtungen der Prävention oder der Rehabilitation, die mit den in Nummer 1 genannten Einrichtungen vergleichbar sind
  3. Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  4. sonstige Bereiche der institutionellen psychotherapeutischen Versorgung.

Betreuung

Für die Betreuung gelten folgende Anforderungen:

Die Studierenden beobachten eine(n) approbierte(n) Psychotherapeutin/Psychotherapeuten bei der Ausübung ihrer/seiner Tätigkeit und führen eigene Arbeitsaufträge aus. Die Studierenden diskutieren ihre Arbeitsergebnisse und Eindrücke mit der Praktikumsbetreuerin/dem Praktikumsbetreuer.

Laut PsychThApprO (§ 14) muss es sich bei der betreuenden Person um eine(n) Psychotherapeutin/Psychotherapeuten, Psychologische(n) Psychotherapeutin/Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/-therapeuten handeln.

Bitte beachten Sie: In anderen Bundesländern ist teilweise die Betreuung durch ärztliche Psychotherapeut*innen nicht zulässig. Wenn Sie also vorhaben, Ihren Master/Approbationsprüfung in einem anderen Bundesland als Bayern zu absolvieren, achten Sie bei der berufsqualifizierenden Tätigkeit unbedingt auf die Betreuung durch psychologische Psychotherapeut*innen.

Praktika im Ausland können nicht als berufsqualifizierende Tätigkeit im Rahmen von Modul 20 angerechnet werden. Die Vorgaben der PsychThApprO (§ 14) zur Betreuungsperson beschränken sich auf Berufsbilder, die nur in Deutschland existieren. Eine Betreuungsperson mit einer im Ausland erworbenen Qualifikation ist daher nicht für ein Praktikum im Sinne der PsychThApprO zulässig. (Eine Ausnahme zu dieser Regelung wäre ein Praktikum bei einer Betreuungsperson, die eine der oben genannten deutschen Qualifikationen erworben hat und zurzeit im Ausland tätig ist.)

Beginn

Voraussetzung: Es wurden bereits mindestens 60 ECTS im Rahmen des Studiums erworben. Dies weisen Sie bitte nach, indem Sie Ihren Praktikumsunterlagen Ihren Notenspiegel aus MeinCampus zum Zeitpunkt des Praktikumsbeginns beilegen.

Vollzeitstudium: In der Regel im sechsten Semester.
Teilzeitstudium: In der Regel im elften Semester.

Ein Praktikum, das vor dem Erwerb von 60 ECTS oder zu einem noch früheren Zeitpunkt (z.B. vor Beginn des Psychologiestudiums) abgeleistet worden ist, kann nicht als berufsqualifizierende Tätigkeit anerkannt werden.

Bevor Sie eine Praktikumsstelle antreten, klären Sie mit Ihrer Praktikumsbetreuerin/Ihrem Praktikumsbetreuer unbedingt, ob die Einrichtung und die Betreuung alle Anforderungen der Approbationsordnung erfüllen. Auf unserem Vordruck für die Praktikumsbestätigung sind die zentralen Anforderungen aufgelistet. Legen Sie den Vordruck schon vor Antritt des Praktikums bei Ihrer Praktikumsstelle vor und besprechen Sie diesen. So stellen Sie sicher, dass Ihnen die erforderlichen Kriterien am Ende auch bestätigt werden können.

Dauer

Sechs Wochen, d.h. mindestens 240 Arbeitsstunden. Es gibt zwei Varianten, diese  abzuleisten:

  • Vollzeit: 1 x 6 Wochen (entspricht 240 Stunden) in einer Institution
  • Teilzeit: 240 Stunden auf mehrere Wochen/Monate verteilt in einer Institution

Die FAU Erlangen-Nürnberg befürwortet einen längeren Praktikumsaufenthalt. Es erfolgt jedoch keine gesonderte Anrechnung der über das erforderliche Maß (240) hinausgehenden Stunden. Die Zahl der tatsächlich geleisteten Stunden kann auf dem Bestätigungsformular des Praktikumgebers vermerkt werden.

Kombiniertes Praktikum: Zusammenlegen beider Praktika des Moduls 20 zu einem 10-wöchigen Praktikum

Es ist zulässig, das 4-wöchige Orientierungspraktikum und die 6-wöchige berufsqualifizierende Tätigkeit direkt aneinander anschließend in einer einzigen Einrichtung zu absolvieren, d.h. in einem 10-wöchigen Praktikum (Vollzeit; oder 400 Stunden verteilt auf einen längeren Zeitraum). Voraussetzung dafür ist, dass das Orientierungspraktikum alle Voraussetzungen der berufsqualifizierenden Tätigkeit erfüllt! In diesem Fall genügt ein durchgängiger Praktikumsbericht von 10 Seiten Länge, der nicht nach Orientierungspraktikum und berufsqualifizierender Tätigkeit unterteilt sein muss. Damit es im Rahmen Ihrer Masterbewerbung/Approbation später nicht zu Missverständnissen kommen kann, beachten Sie bitte: Sie brauchen von der Praktikumsstelle trotzdem zwei separate Bescheinigungen (ausschließlich auf unseren Vordrucken!) über ein 4-wöchiges Orientierungspraktikum und eine 6-wöchige berufspraktische Tätigkeit. Bitte klären Sie dies vor Beginn des Praktikums mit der Praktikumsstelle!

Praktikumsvertrag

Die meisten Einrichtungen schließen mit ihren Praktikant*innen einen schriftlichen Praktikumsvertrag ab, in dem die wesentlichen Rahmenbedingungen festgehalten sind. Falls Ihre Praktikumsstelle dies nicht anbietet, empfehlen wir Ihnen dringend, sich eigeninitiativ um eine schriftliche Praktikumsvereinbarung zu bemühen. So vermeiden Sie ggf. spätere Unstimmigkeiten während oder nach Ihrer Praktikumszeit.
Ein Muster für eine solche Vereinbarung steht Ihnen unter Formulare, Informationen und Download zur Verfügung.

Formulare / Bestätigungen

Alle notwendigen Vordrucke finden Sie unter Formulare, Informationen und Download.

Unfallversicherung

Studierende sind während des Pflichtpraktikums nicht durch die Universität unfallversichert, sondern müssen sich diesbezüglich an die Praktikumsstelle wenden.

Ausführliche Erläuterungen finden Sie bei den Formularen zum Praktikum im Downloadbereich.

Erläuterung zu Praktikumsbestätigungen

⇒ Bestätigung des Pflichtpraktikums für die Praktikumsstelle

Viele Praktikumsstellen verlangen eine Bestätigung, dass das Praktikum Bestandteil des Psychologie-Studiums ist. Dies können Sie sich aus dem Download-Bereich runterladen. Falls Ihre Praktikumsstelle eine personalisierte und/oder mit Unterschrift versehene Bestätigung benötigt, fragen Sie bei Martina Schön, Lehrstuhl Gesundheitspsychologie nach. Es wird lediglich die in der Prüfungsordnung aufgeführte Mindestdauer des Pflichtpraktikums bestätigt (vier/sechs Wochen bzw. 160/240 Stunden), nicht jedoch diejenigen Anteile eines Praktikums, die darüber hinausgehen.

⇒ Bestätigung Ihres Pflichtpraktikums durch den Praktikumsgeber

Um Ihr Praktikum anerkennen zu lassen, müssen dem Prüfungsausschuss neben dem Praktikumsbericht auch die Praktikumsbestätigung der Praktikumsstelle mit Unterschrift und Stempel IM ORIGINAL vorliegen. Der Praktikumsgeber muss Ihnen diese, falls sie nicht bis zum letzten Tag des Aufenthaltes ausgestellt werden konnte, per Post nachsenden.

Bitte behalten Sie für sich unbedingt eine Kopie der Praktikumsbestätigung, da bei einigen Bewerbungen zum Master diese beigelegt werden muss. 

Der Praktikumsbericht

Der Praktikumsbericht muss insgesamt mindestens 10 ganze (!)  Seiten Fließtext ohne Deckblatt/Literaturangaben o.ä. umfassen und in deutscher Sprache verfasst sein (Formatierung: Arial 12pt, Seitenränder 2 cm, Zeilenabstand 1,5, Überschriften in Textgröße, ggf. fett/farbig formatiert; keine Aufzählungen!).

Er gliedert sich in 4 Seiten für das Orientierungspraktikum und 6 Seiten für die berufsqualifizierende Tätigkeit, mit jeweils drei Kapiteln:

  • Beschreibung der Praktikumsstelle
  • Beschreibung der Praktikumstätigkeiten
  • persönliche Bewertung des Praktikums

Bitte verzichten Sie auf Auflistungen von diagnostischen Verfahren/Fragebögen. Im Bericht soll es um Ihre persönlichen Aufgaben und Erfahrungen im Praktikum gehen.

Den Bericht reichen Sie bitte im PDF- oder Wordformat per Email ein (ifp-praktikumsberichte@fau.de). 

Nach Abschluss des Praktikums

Folgende Unterlagen benötigen wir nach Beendigung der Praktika von Ihnen:

  • Praktikumsbestätigungen auf unseren Vordrucken: 1x für Orientierungspraktikum, 1x für berufsqualifizierende Tätigkeit jeweils im Original und zusätzlich als Scan per Email (ifp-praktikumsberichte@fau.de)
  • Praktikumsberichte: 1x für Orientierungspraktikum, 1x für berufsqualifizierende Tätigkeit, im PDF- oder Wordformat per Email (ifp-praktikumsberichte@fau.de)
  • Nachweis über 60 ECTS: Transcript of Records nach Semestern gruppiert aus Campo, per Email (ifp-praktikumsberichte@fau.de)

Das Modul 20 („Berufsqualifizierende Tätigkeit I“) besteht aus einer unbenoteten Modulprüfung. Aus organisatorischen Gründen können die ECTS für die beiden Praktika erst eingetragen werden, wenn der Nachweis über die Versuchspersonenstunden bereits abgegegen wurde. Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, geben Sie Ihre Praktikumsunterlagen bitte frühestens drei Wochen nach Abgabe der Versuchspersonenstunden ab.

Zeitraum für die Einreichung: Es wird empfohlen, die Praktikumsunterlagen möglichst zeitnah nach Ende des Praktikums einzureichen, damit bei eventuellen Nachfragen zur Praktikumsbestätigung der/die jeweilige Betreuer/in noch erreichbar ist. Bitte geben Sie die Unterlagen zum Orientierungspraktikum und zur berufsqualifizierenden Tätigkeit zusammen ab.

Die Bestätigungen werfen Sie bitte in unseren Briefkasten in der Nägelsbachstr. 49a (Erdgeschoss) oder senden sie mit der Post (Kontakt: Marlis Gerdes, Lehrstuhl Gesundheitspsychologie). Legen Sie keine Zeugnisse bei.

Die ECTS-Punkte werden in der Regel zwei bis drei Wochen nach Abgabe der Unterlagen gutgeschrieben.

Bitte behalten Sie für sich eine Kopie der Praktikumsbestätigung, da einige Universitäten diese bei einer Bewerbung zum Master verlangen. 

Bitte beachten: Bitte lesen Sie unbedingt die vorangegangenen Informationen, bevor Sie sich mit Ihrer Frage, die damit nicht beantwortet werden konnte, an die Praktikumsbeauftragte wenden.

Dipl.-Psych. Marlis Gerdes
Lehrstuhl für Gesundheitspsychologie
Nägelsbachstr. 49a, Raum 3.111, 91052 Erlangen
marlis.gerdes@fau.de

Informationen

  • Das Praxismodul (Modul 20) schreibt die Ableistung von 20 Versuchspersonenstunden vor.
  • Sie können sich in eine „Mailing-Liste“ auf StudOn eintragen, um über laufende Studien informiert zu werden. (Link)
  • In den FAQs finden Sie alle wichtigen Informationen dazu (FAQs).
  • Das Formular „Nachweis der Versuchspersonenstunden“ müssen Sie nach Ableistung der VP-Stunden im Sekretariat der Sozialpsychologie (Nägelsbachstr. 49 b, 2. OG) abgeben. Fertigen Sie davon vorher eine Kopie für Ihre Unterlagen. Den Vordruck des Nachweises finden Sie unter „Weitere Formulare“ im Bereich Formulare, Informationen und Download.

Ansprechpartnerin

Lesen Sie bitte vor Kontaktaufnahme mit der Modulverantwortlichen die FAQs.

Kontakt: Dr. Nicole Methner

Das 3-wöchige externe Praktikum im Rahmen des Ergänzungsbereichs kann nur in Kombination mit Modul 17b angerechnet werden!

Es bietet Gelegenheit zum Sammeln erster praktischer Erfahrungen in der Arbeitswelt und darf – im Gegensatz zu den Praktika im Rahmen von Modul 20 – von Psycholog*innen mit beliebiger fachlicher Ausrichtung betreut und auch im Ausland absolviert werden (Betreuer*in mit B.Sc., M.Sc. oder Dipl.-Abschluss in Psychologie).

Praktikumsstelle

Die Praktikumsstelle soll die Möglichkeit bieten, ausgebildete Psycholog*innen bei der Arbeit zu beobachten und unter fachlicher Anleitung eigene Arbeitsaufträge auszuführen. Dabei sollen die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten praktisch angewendet werden. Die Studierenden bauen Sozial- und Fachkompetenz durch die Übernahme eigener Arbeitsaufträge auf und reflektieren ihre eigenen Kompetenzen unter Anleitung und durch Feedback der praktisch tätigen Psycholog*innen.

Betreuung

Das Praktikum muss durch eine/n Psychologin/Psychologen mit B.Sc., M.Sc. oder Diplomabschluss betreut werden.

Beginn

Vollzeitstudium: In der Regel im 5./6. Semester.
Teilzeitstudium: In der Regel im 10./11./12. Semester.

Ein Praktikum, das vor Antritt des Studiums abgeleistet wurde oder bereits im Rahmen von Modul 20 angerechnet wurde, kann nicht als externes Praktikum im Rahmen von Modul 17c anerkannt werden.

Dauer

Drei Wochen, d.h. mindestens 120 Arbeitsstunden. Es gibt zwei Varianten, diese  abzuleisten:

  • Vollzeit: 1 x 3 Wochen (entspricht 120 Stunden) in einer Institution
  • Teilzeit: 120 Stunden auf mehrere Wochen/Monate verteilt in einer Institution

Die FAU Erlangen-Nürnberg befürwortet einen längeren Praktikumsaufenthalt. Es erfolgt jedoch keine gesonderte Anrechnung der über das erforderliche Maß (120) hinausgehenden Stunden. Die Zahl der tatsächlich geleisteten Stunden kann auf dem Bestätigungsformular des Praktikumgebers vermerkt werden.

Formulare / Bestätigungen

Alle notwendigen Vordrucke finden Sie unter Formulare, Informationen und Download.

Unfallversicherung

Studierende sind während der Pflichtpraktika nicht durch die Universität unfallversichert, sondern müssen sich diesbezüglich an die Praktikumsstelle wenden.

Ausführliche Erläuterungen finden Sie bei den Formularen zum Praktikum im Downloadbereich.

Erläuterung zu Praktikumsbestätigungen

⇒ Bestätigung des Pflichtpraktikums für die Praktikumsstelle

Viele Praktikumsstellen verlangen eine Bestätigung, dass das Praktikum Bestandteil des Psychologie-Studiums ist. Falls Ihre Praktikumsstelle eine Unterschrift darauf benötigt, fragen Sie beim Sekretariat des Prüfungsausschusses (Martina Schön, Lehrstuhl Gesundheitspsychologie) nach. Es wird lediglich die in der Prüfungsordnung aufgeführte Mindestdauer des Pflichtpraktikums bestätigt (3 Wochen bzw. 120 Stunden), nicht jedoch diejenigen Anteile eines Praktikums, die darüber hinausgehen.

⇒ Bestätigung Ihres Pflichtpraktikums durch den Praktikumsgeber

Um Ihr Praktikum anerkennen zu lassen, muss dem Prüfungsausschuss neben dem Praktikumsbericht auch die Praktikumsbestätigung der Praktikumsstelle mit Originalunterschrift und Stempel vorliegen.

Bitte behalten Sie für sich eine Kopie der Praktikumsbestätigung, da diese bei einigen Bewerbungen zum Master beigelegt werden müssen. 

Der Praktikumsbericht soll mindestens 5 ganze Seiten und maximal 10 Seiten umfassen. Diese Angabe bezieht sich auf den reinen Fließtext, ohne Deckblatt/Literaturangaben o.ä. (Formatierung: Arial 12pt, Seitenränder 2 cm, Zeilenabstand 1,5, Überschriften in Textgröße, ggf. fett/farbig formatiert; keine Aufzählungen!).

Er soll in folgende drei Kapitel unter den nachstehenden Überschriften gegliedert sein:

  • Beschreibung der Praktikumsstelle (Umfang mindestens eine Seite)
  • Beschreibung der Praktikumstätigkeiten (Umfang mindestens zwei Seiten)
  • persönliche Bewertung des Praktikums (Umfang ein bis zwei Seiten)

Den Bericht reichen Sie bitte im PDF- oder Wordformat per Email ein (ifp-praktikumsberichte@fau.de). 

Nach Abschluss des Praktikums

Die Praktikumsbestätigung im Original werfen Sie bitte in unseren Briefkasten in der Nägelsbachstr. 49a (Erdgeschoss) oder senden sie mit der Post (Kontakt: Marlis Gerdes, Lehrstuhl Gesundheitspsychologie). Legen Sie keine Zeugnisse bei und fertigen Sie für sich eine Kopie der eingereichten Unterlagen.

Den Bericht reichen Sie bitte im PDF- oder Wordformat per Email ein (ifp-praktikumsberichte@fau.de).

Zeitraum für die Einreichung: Es wird empfohlen, die Praktikumsunterlagen möglichst zeitnah nach Ende des Praktikums einzureichen, damit bei eventuellen Nachfragen zur Praktikumsbestätigung der/die jeweilige Betreuer/in noch erreichbar ist.

Die ECTS-Punkte werden in der Regel in zwei bis drei Wochen nach Abgabe der Unterlagen gutgeschrieben.

Bitte behalten Sie für sich eine Kopie der Praktikumsbestätigung, da diese bei einigen Bewerbungen zum Master beigelegt werden muss. 

Bitte beachten: Wenden Sie sich bei organisatorischen Fragen zuerst an das Sekretariat des Prüfungsausschusses, Martina Schön. Viele Fragen können schon dort beantwortet werden. Ansonsten wird Ihre Anfrage an die Praktikumsbeauftragte weitergeleitet.

Dipl.-Psych. Marlis Gerdes
Lehrstuhl für Gesundheitspsychologie
Nägelsbachstr. 49a, Raum 3.111, 91052 Erlangen
marlis.gerdes@fau.de

Bachelorarbeit

Im 6. FS Vollzeit bzw. 12. FS Teilzeit ist das Modul „Bachelorarbeit“ im Studienplan vorgesehen. Hierbei handelt es sich um eine angeleitete Bearbeitung eines Problems in einem Spezialgebiet der Psychologie mit den Standardmethoden des Fachs. Damit soll der Nachweis erbracht werden, dass Studierende in einer begrenzten Zeit eine eng umgrenzte, in der Regel empirische Fragestellung, angemessen bearbeiten und dokumentieren kann.

Es wird empfohlen, sich bereits zu Beginn des 5. FS/10. FS um ein Thema zu Bemühen. Informationen und Themen zur Bachelorarbeit finden Sie bei den meisten Arbeitsgruppen auf deren Website oder in Form von Aushängen am Lehrstuhl.

Bei externen Abschlussarbeiten ist es erforderlich, eine/n interne/n Betreuer/in aus dem Kreis der prüfungsberechtigten Dozenten/innen des Instituts für Psychologie zu suchen.

Die Themenvergabe erfolgt dann nach Rücksprache mit der/dem externen Betreuer/in (der/die mindestens einen Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie haben muss) durch den/die interne/n Betreuer/in. Auch die Bewertung der Arbeit nach Abgabe erfolgt durch den/die interne/n Betreuer/in.

Das formelle Prozedere bei der Anmeldung einer externen Abschlussarbeit entspricht also dem Vorgehen bei Anmeldung einer internen Abschlussarbeit. Die Einbeziehung der externen Betreuung erfolgt in Absprache mit der internen Betreuung, bei der die Verantwortung für die Arbeit und ihre Bewertung obliegt.

Bitte machen Sie sich vor Beginn der Bachelorarbeit mit den nachstehenden Informationen vertraut. Zu finden unter „Formulare zur Abschlussarbeit“ im Bereich: Formulare, Informationen und Download

  • Hinweise zum Erstellen von Abschlussarbeiten
  • Bewertungsrichtlinien für Abschlussarbeiten
  • Informationen zur Bachelorarbeit

 

 

 

 

 

 

 

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