M.Sc. Psychologie KliPs (Klinische Psychologie und Psychotherapie)
Mit dem Master in Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie, kurz KliPs, bietet die FAU seit dem WS 22/23 einen Studiengang an, der nach den Anforderungen der Approbationsordnung für Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen vom 04.03.2020 zur Approbation führt. Unter „Bewerbung und Voraussetzungen“ finden Sie Informationen zum aktuellen Bewerbungsverfahren. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch, bevor Sie sich für den Klips Master bewerben und beachten unsere Checkliste.
Hier finden Sie die Folien unserer Infoveranstaltung mit Infos zum Aufbau des Studiums, dem Bewerbungsverfahren und den Vorteilen des Studiums an der FAU und in Erlangen: Klips Master FAU Erlangen_2025
Sie haben einen Studienplatz für der Klips Master an der FAU erhalten und sind immatrikuliert? Herzlichen Glückwunsch und herzlich Willkommen an der FAU!
Hier finden Sie Informationen zum aktuellen Semesterstart:
- Anmeldefristen zu den Veranstaltungen (Erstsemester), Wahlzeitraum zwischen 09.10., 10.00 Uhr – 15.10.25, 8.00 Uhr möglich! Infoblatt WS 25/26 (pdf)
- Anmeldefristen zu den Veranstaltungen (höhere Semester!) – Infoblatt WS 25/26 (pdf)
Grundlegend für die Organisation des Studiums sind das Modulhandbuch M.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie und die Fachprüfungsordnung (FPO) inkl. dem Studienverlaufsplan (diesen finden Sie am Ende der FPO), beide Dokumente finden Sie im Downloadbereich.
Infos zu speziellen Modulen (M10 bis M14) finden Sie weiter unten.
Um weitere Infos und Unterlagen zum Klips Master Studium zu erhalten, treten Sie bitte dem StudOn Ordner Info-Ordner Klips Master Zeigen: Inhalt: Info-Ordner Klips Master: StudOn bei für allgemeine Infos sowie dem Ordner Ihrer Kohorte (zu finden unter dem StudOn Pfad Institut für Psychologie/Klinische Psychologie und Psychotherapie/Ihr Semester/Master/Einführung in den Master Klinische Psychologie und Psychotherapie im Semester XY).
Bewerbung für den Master Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie für das Sommersemester 2026
Fristen:
Sie können sich ab dem 15.10.2025 für das 1., 2. oder 4. Fachsemester des Masters Klinische Psychologie und Psychotherapie mit Studienstart im SS 2026 über das Bewerbungsportal www.campo.fau.de bewerben.
Bewerbungsschluss ist der 15.01.2026.
Nachreichefrist des finalen Zeugnisses (oder einer benoteten Abschlussbescheinigung) ist der 10.03.2026. Nachzureichende Unterlagen senden Sie bitte an zuv-masterbuero@fau.de UND an klips-master@fau.de. Eine möglichst frühzeitige Nachreichung wird empfohlen.
Studienplätze:
30 im Sommersemester und 45 im Wintersemester
Voraussetzungen:
In folgenden Fällen können Sie sich für den Klips Master bewerben:
- Sie haben einen polyvalenten, von der jeweiligen Landesbehörde berufsrechtlich anerkannten Bachelorabschluss, der alle Anforderungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) erfüllt.
- Sie haben einen Bachelorabschluss in Psychologie, der zwar nicht berufsrechtlich anerkannt ist, aber trotzdem (z.B. durch entsprechende Zusatzqualifikation) die Anforderungen der PsychThApprO erfüllt.
Hinweise:
Falls weder 1. noch 2. auf Sie zutrifft, bitten wir Sie, von einer Bewerbung abzusehen.
Es gibt an der FAU keine Möglichkeit der Nachqualifizierung. Es ist daher ausgeschlossen für den Klips-Master zugelassen zu werden, wenn weder 1. noch 2. auf Sie zutrifft.
Alle genannten Anforderungen müssen innerhalb des Bachelorstudiums erbracht worden sein. Nachträglich absolvierte Module oder Praktika können daher nicht anerkannt werden.
Ausländische Bachelorabschlüsse können in der Regel leider nicht anerkannt werden, da sie meist nicht den strengen Vorgaben der deutschen Approbationsordnung für Psychotherapeuten entsprechen. Eine Prüfung auf Gleichwertigkeit des ausländischen Studiengangs kann ggf. von Seiten der Universität erfolgen, garantiert jedoch nicht die Zulassung zur Approbationsprüfung seitens der Landesbehörde.
Wenn Sie VOR dem 01.09.2020 Ihr Bachelorstudium begonnen haben, können Sie auch mit einem Allgemeinen Master in Psychologie und anschließender Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten die Approbation erlangen.
Wenn Sie NACH dem 01.09.2020 Ihr Bachelorstudium begonnen haben und über KEINEN approbationskonformen Bachelorabschluss verfügen, schließt das Psychotherapeuten-Gesetz die Approbation zum Psychotherapeuten leider aus.
Checkliste einzureichender Unterlagen:
- Immer: Vorlage einer vollständigen Fächer- und Notenübersicht mit Angabe der bislang erreichten Durchschnittsnote und ECTS-Punkte (Transcript of Records)
- bei Bewerbung ins 1. Fachsemester:
- Personalisierte Bescheinigung zur berufsrechtlichen Anerkennung des Bachelorstudiums. Dies kann hervorgehen aus einem der folgenden Dokumente
- Transcript of Records
- Bachelorzeugnis
- Mustervorlage Anerkennung Bsc für Klips Master inkl. Anlage 1 [doc]. Diese ist auf Sie personalisiert von Ihrer Universität auszufüllen.
- Bitte beachten Sie: Eine allgemeine Bescheinigung, die z.B. besagt, dass der Studiengang bei Belegung der Module XY approbationskonform ist, reicht hierfür nicht! Wir benötigen einen eindeutigen Beleg, dass SIE mit IHREN Studieninhalten einen approbationskonformen Bachelor absolvieren/absolviert haben
- Bescheinigung über die BQT I (mind. 240 Stunden) nach §14 PsychThApprO
- Vorlage des Zeugnisses über ersten Hochschulabschluss oder eine benotete Abschlussbescheinigung, falls das finale Zeugnis noch nicht vorliegt
- Falls Sie sich im Bachelor Leistungen von einer andern Hochschule haben anerkennen lassen, z.B. aus dem Ausland, von einer anderen Universität oder einer nicht-universitären Hochschule, geben Sie dies bitte bei der Bewerbung unter „Sonstiges“ an inkl. Angaben zu Name und Art der Hochschule, Modulinhalten und ECTS-Umfang.
- Personalisierte Bescheinigung zur berufsrechtlichen Anerkennung des Bachelorstudiums. Dies kann hervorgehen aus einem der folgenden Dokumente
- Bei Bewerbung in ein höheres Fachsemester / Hochschulwechsel
- Eine Zulassung zu einem höheren Semester setzt das Vorliegen anrechenbarer Leistungen voraus, auf deren Grundlage eine Einstufung vorgenommen wird. Im Falle einer Zulassung muss der Anrechnungsbescheid bei der Immatrikulation vorgelegt werden.
- Stellen Sie den Antrag auf Anrechnung bitte frühzeitig (an klips-master@fau.de), wenn absehbar ist, welche Module Sie zum Semesterende absolviert haben werden, damit bereits eine Einschätzung über die Anrechenbarkeit getroffen werden kann. Der finale Bescheid wird Ihnen dann erstellt, wenn der Leistungsnachweis vorliegt (Termin für die Nachreichung: 10.03.2026)
- Sie können sich nur auf das nächsthöhere Semester als das, in dem Sie aktuell studieren, bewerben. Eine Bewerbung fürs 1. Semester ist daher z.B. nicht möglich, wenn Sie bereits ein Semester im Klips Master studiert haben. Ein Wechsel von einem höheren Semester eines anderen Studiengangs (auch Allgemeiner Psychologie Master) ins 1. Semester des Klips Masters ist jedoch möglich.
- Bitte beachten Sie:
- Weitere Dokumente, wie Praktikumszeugnisse, Ehrenamtliche Tätigkeiten etc. werden bei der Bewerbung nicht berücksichtigt. Verzichten Sie daher bitte darauf, diese unter „Sonstiges“ hochzuladen.
- zum Zeitpunkt der Bewerbung (Frist 15.01. zum SS, 15.07. zum WS) ist nicht relevant, wie viele ECTS Sie bereits erlangt haben. Bis zur Nachreichfrist (10.03. zum SS, 05.09. zum WS) muss das Bachelorstudium komplett abgeschlossen sein und die finale Abschlussnote vorliegen.
Weitere Infos zur Bewerbung finden Sie auch unter Bewerbung Master- und PhD-Studium | Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (fau.de)
Das Psychotherapeutengesetz vom 01.09.2020 legt fest, dass der Erwerb der Approbation für Psychotherapeut*innen für alle Studierenden, die nach diesem Datum ihr Studium beginnen, über die universitäre Ausbildung erfolgt. Der entsprechende polyvalente Bachelor wird an der FAU seit dem WS 20/21 angeboten. Alle Studierenden, die nach dem 01.09.20 ihr Bachelor-Studium begonnen haben, können nur noch nach diesem neuen Modell die Approbation erlangen. Für diejenigen, die vor dem 01.09.20 ihr Studium begonnen haben, gilt eine Übergangsregel: Diese besagt, dass eine Ausbildung nach altem Modell zur*zum Psychologischen Psychotherapeut*in noch möglich ist, allerdings bis 31.08.2032 abgeschlossen sein muss. Hierfür ist auch der allgemeine Master in Psychologie ausreichend, sofern klinische Module belegt werden und eine Leistung im Fach „Klinische Psychologie“ absolviert wird (dies muss keine benotete Prüfung sein).
In den 3 Hauptseminaren zur Fallarbeit werden psychotherapeutische Techniken anhand von Fallbeispielen vermittelt. Das Seminar C (Kinder und Jugendliche) findet als reguläre Veranstaltung im 2. Semester statt. Die beiden anderen Seminare (A= Erwachsene und B = Vorbereitungsseminar für Approbationsprüfung) finden jeweils als Blocktermin zu Beginn und Ende des 3. Semesters statt. Somit wird die Vorlesungszeit des 3. Semesters freigehalten für die Durchführung der BQT III Praktika.
Dies sind die Termine für die Blockseminare in den kommenden Semestern: (Für die WS-Kohorten verteilen sich die 3 Parallelkurse auf 2 Wochen, für die SS-Kohorten finden beide Parallelkurse in einer Woche statt).
Termine für WS-Kohorte 24/25:
- Fallarbeit A (Fallseminar Erwachsene): 29.09.25-10.10.25 (3 Parallelkurse)
- Fallarbeit B (Prüfungsvorbereitung): 23.02.26-06.03.26 (3 Parallelkurse)
- Prüfung Fallarbeit: 13.04.2026
Termine für SS-Kohorte 25:
- Fallarbeit A (Fallseminar Erwachsene): 23.03.-27.03.26 (2 Parallelkurse)
- Fallarbeit B (Prüfungsvorbereitung): 21.09.-25.09.2026 (2 Parallelkurse)
- Prüfung Fallarbeit: 19.10.2026
Termine für WS-Kohorte 25/26:
- Fallarbeit A (Fallseminar Erwachsene): 28.09.26-09.10.26 (3 Parallelkurse)
- Fallarbeit B (Prüfungsvorbereitung): 22.02.27-05.03.27 (3 Parallelkurse)
- Prüfung Fallarbeit: 12.04.2027
Die Studierenden erwerben während des Forschungsorientierten Praktikums vertiefte praktische Erfahrungen in der Erforschung von psychischen, psychosomatischen und neuropsychologischen Krankheiten und deren psychotherapeutischer Behandlung. Sie nehmen dabei in Kleingruppen aktiv an exemplarischen wissenschaftlichen Untersuchungen teil bzw. leiten diese selbst und werden in laufende Forschungsprojekten eingebunden.
Ausführliche Infos zum FOP finden Sie hier: Orga FOP_Stand 02.10.25_Studi Info
Im Rahmen der Berufsqualifizierenden Tätigkeit III ist ein ambulantes Praktikum im Umfang von 150 Stunden und ein (teil-)stationäres Praktikum im Umfang von 450 Stunden vorgesehen. Die Studierenden sammeln umfassende Praxiserfahrung und werden an der Diagnostik und Behandlung von Patient*innen unter Anwendung von wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden beteiligt. Genaue Anforderungen und Tätigkeiten, die während des Praktikums zu absolvieren sind, sind dem Modulhandbuch zu entnehmen. Die hier aufgeführten Vorgaben orientieren sich an der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) Stand 25.5.2023.
Die BQT III-ambulant können die Studierenden entweder in der an den Lehrstuhl für Klinische Psychologie angegliederten Hochschulambulanz (HAP Hochschulambulanz für Psychologische Psychotherapie ) in Teilzeit (maximal 26 Stunden pro Woche) absolvieren oder in einer der kooperierenden Praxen niedergelassener Psychotherapeut*innen. Die BQT III – stationär können die Studierenden an einer unserer zahlreichen Kooperationskliniken deutschlandweit durchführen. Eine aktuelle Liste dieser Praxen und Kliniken finden Sie auf StudOn im Ordner Info-Ordner Klips Master/BQT III Infos.
Die Studierenden bewerben sich selbstständig bei den Praxen/Klinken und sind selbst dafür verantwortlich Praktikumsplätze zu finden. Die Kooperationen sind keine Garantie für die Aufnahme aller sich bewerbenden Studierenden unserer Uni, sondern klären nur die Rahmenbedingungen eines möglichen Praktikums. Eine Bewerbung von 6-12 Monaten vor dem gewünschten Praktikumsbeginn wird empfohlen. Infos zur Bewerbung an der HAP sind ebenfalls im StudOn Ordner BQT III Infos zu finden.
Falls Sie in einer anderen Praxis/Klinik die BQT III absolvieren wollen, fragen Sie dort bitte an, ob grundsätzlich Interesse daran besteht und falls ja, senden uns die Kontaktinformationen zu (an klips-master@fau.de). Wir können dann versuchen einen neuen Kooperationsvertrag mit der Praxis/Klinik zu schließen.
⇒ Bestätigung des Pflichtpraktikums für die Praktikumsstelle
Viele Praktikumsstellen verlangen eine Bestätigung, dass das Praktikum Bestandteil des Psychologie-Studiums ist. Dies können Sie sich aus dem Download-Bereich runterladen. Falls Ihre Praktikumsstelle eine personalisierte und/oder mit Unterschrift versehene Bestätigung benötigt, fragen Sie, unter Angabe Ihrer Matrikelnummer, beim Sekretariat des Prüfungsausschusses nach (ifp-pruefungsausschuss@fau.de). Es wird lediglich die in der Prüfungsordnung aufgeführte Mindestdauer des Pflichtpraktikums bestätigt (vier/sechs Wochen bzw. 150/450 Stunden), nicht jedoch diejenigen Anteile eines Praktikums, die darüber hinausgehen.
Die BQT III darf frühestens nach Abschluss der Module M5 und M8 begonnen werden, d.h. in der Regel nach dem 2. Semester bzw. nach Bestehen der Klausur in M5 (Klausurtermine unter Informationen, Formulare, Downloads).
Die im ambulanten Praktikum mindestens erforderlichen 150 Stunden können in Vollzeit oder semesterbegleitend in Teilzeit absolviert werden.
Die im stationären Praktikum mindestens erforderlichen 450 Stunden können in ca. 12 Wochen Vollzeit oder semesterbegleitend in Teilzeit absolviert werden. Es ist zulässig diesen Zeitraum in zwei Abschnitte aufzuteilen, die dann jeweils mindestens 6 Wochen lang sein müssen und auch an zwei verschiedenen Praktikumsstellen absolviert werden können.
In der Regel werden die Praktika im 3. Semester durchgeführt. In diesem finden daher keine wöchentlichen Lehrveranstaltungen statt, sondern nur die Blockseminare des M10 – Fallarbeit. Bei der Planung des Praktikumszeitraums sind diese Blocktermine im jeweiligen Semester zu beachten (aufgeführt unter dem Reiter M10 – Hauptseminare Fallarbeit).
Bitte melden Sie sich auf StudOn für den jeweiligen Kurs an, in dem Semester, in dem sie mit dem Praktikum beginnen. Dies erfüllt nur den Zweck, dass wir einen Überblick haben, wer sich aktuell im Praktikum befindet, es handelt sich hierbei nicht um eine Veranstaltung.
Melden Sie sich bitte zusätzlich, in dem Semester, in dem Sie das Praktikum beginnen auf Campo für die Prüfungsleistung an. Die Anmeldung bleibt bestehen, auch wenn Sie erst in einem späteren Semester das Praktikum abschließen.
Die Studierenden erhalten ein Dokumentationsheft, in dem alle Tätigkeiten aufgeführt sind, die laut PsychThApprO im Rahmen der BQT III absolviert werden müssen. In diesem Dokuheft müssen sich die Studierenden von ihren Praktikumsstellen die jeweiligen Leistungen bestätigen lassen. Das Dokuheft ist für BQT III ambulant UND stationär zu verwenden. Die Leistungen sind in beiden Praktika insgesamt (nicht jeweils) zu absolvieren. Die Studierenden sind während der Praktika selbstständig dafür verantwortlich sich proaktiv um die Absolvierung der geforderten Tätigkeiten zu bemühen. Das Dokuheft ist auf StudOn unter Info-Ordner Klips Master/BQT III zu finden.
Der Praktikumsbericht in der BQT III – ambulant entspricht dem nach PsychThApprO §18, Absatz (2), Punkt 7 geforderten psychologisch-psychotherapeutischen Gutachten nach PTV3. Einen Leitfaden zur Erstellung des Gutachtens wird Ihnen zu Beginn des Praktikums zur Verfügung gestellt. Das Gutachten kann auch über einen Fall aus dem stationären Praktikum verfasst werden, es zählt dennoch als Prüfungsleistung für M12. Da das Gutachten patientenbezogene Daten enthält, darf es nur im gesicherten „roten Netzwerk“ erstellt, bearbeitet und abgespeichert und nicht per Mail versandt werden (siehe unter Datenschutz).
Wie in §18 (2) Satz 2 Nummer 1b der Approbationsordnung beschrieben, müssen alle Studierenden im Rahmen der BQTIII (ambulant und stationär) insgesamt vier Anamnesen zu vier verschiedenen Patient*innen schriftlich protokollieren. Den Leitfaden zur Erstellung dieser Anamnesen erhalten Sie zu Beginn Ihrer Praktika. Da die Anamnesen patientenbezogene Daten enthalten, dürfen Sie nur im gesicherten „roten Netzwerk“ erstellt, bearbeitet und abgespeichert und nicht per Mail versandt werden (siehe unter Datenschutz).
Wenn Sie die Approbationsprüfung ablegen wollen, werden diese vier Anamnesen vor der Prüfung von uns an das Landesprüfungsamt übermittelt. Eine der Anamnesen wird von den Prüfer*innen als Gegenstand der mündlich-praktischen Fallprüfung (= Teil I der Approbationsprüfung) gewählt.
Die Anamnesen müssen für die Frühjahrsprüfung 2026 bis spätestens 10.12.25 im PDF- oder Wordformat (in einer Erstversion) auf dem geschützten Netzwerk vorliegen. Wenn Sie eine individuelle Rückmeldung (optional) zu einer Ihrer verfassten Anamnesen wünschen, melden Sie diesen Korrekturwunsch bitte und nennen uns das zu korrigierende Dokument (an klips-master@fau.de). Optimalerweise sollte diese Anamnese dem Fall des Gutachtens entsprechen, sodass Sie die Möglichkeit haben, die Korrekturen nicht nur auf die restlichen Anamnesen, sondern auch auf das entsprechende Gutachten zu übertragen. Die Deadline für die endgültigen Versionen der Anamnesen (inkl. eingearbeiteter Korrektur und vollständiger Anonymisierung) liegt i.d.R. ca. 6-8 Wochen vor der Approbationsprüfung (für die Frühjahrsprüfung 2026: 01.02.26). Bis zu dieser Frist müssen die 4 Anamnesen in ihrer endgültigen Version in Ihrem persönlichen idm-Ordner vorliegen. Die fristgerechte Übermittlung Ihrer Anamnese an das LPA obliegt uns als Universität (Weitere Infos zur Approbationsprüfung s. unten).
Der Praktikumsbericht des stationären Praktikums (M13) muss insgesamt ca. 10 Seiten Fließtext ohne Deckblatt/Literaturangaben o.ä. umfassen und in deutscher Sprache verfasst sein (Formatierung: Arial 12pt, Seitenränder 2 cm, Zeilenabstand 1,5, Überschriften in Textgröße, ggf. fett/farbig formatiert; keine Aufzählungen!).
Er beinhaltet die folgenden drei Kapitel:
- Beschreibung der Praktikumsstelle
- Beschreibung der Praktikumstätigkeiten
- persönliche Bewertung des Praktikums
Bitte verzichten Sie auf Auflistungen von diagnostischen Verfahren/Fragebögen. Im Bericht soll es um Ihre persönlichen Aufgaben und Erfahrungen im Praktikum gehen.
Den Bericht reichen Sie bitte im PDF- oder Wordformat per Email ein (klips@fau.de). Dieser enthält keine patientenbezogenen Daten und kann daher per Mail verschickt werden.
Zum Schutz der im Gutachten und den Anamnesen dargestellten sensiblen Patient*innen-Daten dürfen die Gutachten und Anamensen nur auf dem geschützten roten Laufwerk der Hochschulambulanz (HAP) erstellt, bearbeitet und gespeichert werden! Auf dieses Laufwerk können Sie sich über eine VPN-client und eine remote-Verbindung jederzeit von überall einwählen. Eine Anleitung für die Einrichtung dieser Verbindung ist im StudOn Ordner Info-Ordner Klips Master/BQT III Infos zu finden. Die Freischaltung erfolgt vor Beginn des 3. Semesters (September im WS bzw. April im SS). Über dieses Netzwerk erhalten Sie auch die Vorlagen für die Anamnesen und das Gutachten. Dieser Zugang bleibt so lange bestehen, bis Sie Ihr Studium abgeschlossen haben. Dies ermöglicht es uns, Ihre Schriftstücke direkt und unter Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen zu korrigieren und zu bearbeiten.
Halten Sie sich unbedingt an diese datenschutzrechtlichen Vorgaben! Sie dürfen keinerlei patientenbezogene Daten auf einem privaten Computer abspeichern!
Folgende Unterlagen benötigen wir nach Beendigung der Praktika von Ihnen:
- Dokumentationsheft: Original einreichen im Sekretariat des Lehrstuhls für Klinische Psychologie (Bitte behalten Sie für sich eine Kopie) – notwendig für Eintragung der Leistung M12 und M13
- Psychologisch-Psychotherapeutisches Gutachten (ausschließlich in rotem Netzwerk erstellen!) – notwendig für Eintragung der Leistung M12
- Praktikumsbericht: per Email (klips@fau.de) – notwendig für Eintragung der Leistung M13
- 4 Anamnesen (ausschließlich in rotem Netzwerk erstellen!) – notwendig für Teilnahme an der Approbationsprüfung
Zeitraum für die Einreichung: Es wird empfohlen, die Praktikumsunterlagen möglichst zeitnah nach Ende des Praktikums einzureichen, damit bei eventuellen Nachfragen zur Praktikumsbestätigung der/die jeweilige Betreuer/in noch erreichbar ist.
Dr. Kathrin Zierhut klips-master@fau.de
Im 4. FS ist das Modul „Masterarbeit“ im Studienplan vorgesehen. Die Studierenden bearbeiten unter Betreuung durch eine wissenschaftliche prüfungsberechtigte Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Instituts für Psychologie eine (in der Regel) empirische Fragestellung in einem Spezialgebiet der Psychologie mit den Standardmethoden des Fachs innerhalb eines begrenzten Zeitraums.
Es wird empfohlen, sich bereits zu Beginn des 3. FS um ein Thema zu bemühen. Informationen und Themen zur Masterarbeit finden Sie auf der Website oder in Form von Aushängen am jeweiligen Lehrstuhl. Alternativ fragen Sie gezielt bei lehrenden wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen nach.
Bei externen Abschlussarbeiten ist es erforderlich, eine/n interne/n Betreuer/in aus dem Kreis der prüfungsberechtigten Dozenten/innen der Lehreinheit Psychologie zu suchen. Die Themenvergabe erfolgt dann nach Rücksprache mit der/dem externen Betreuer/in (der/die mindestens einen Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie haben muss) durch den/die interne/n Betreuer/in. Auch die Bewertung der Arbeit nach Abgabe erfolgt durch den/die interne/n Betreuer/in.
Das formelle Prozedere bei der Anmeldung einer externen Abschlussarbeit entspricht also dem Vorgehen bei Anmeldung einer internen Abschlussarbeit. Die Einbeziehung der externen Betreuung erfolgt in Absprache mit der internen Betreuung, bei der die Verantwortung für die Arbeit und ihre Bewertung obliegt.
Die Masterarbeit kann in Absprache mit der Betreuungsperson auch als Paper verfasst werden. Wenn hierbei die Mindestseitenzahl von 40 Seiten unterschritten wird, ist dem Paper ein Anhang in entsprechendem Umfang hinzuzufügen. In diesem sollen insbesondere die Bestandteile der Arbeit weiter ausgeführt werden, in denen das Manuskript am ehesten von einer regulären Masterarbeit abweicht.
Die Masterarbeit muss nicht an einem der klinischen Lehrstühle absolviert werden und muss auch nicht zu einem klinischen/psychotherapeutischen Thema sein.
Zudem ist die Teilnahme an einem Kolloquium (2 ECTS, 2 SWS) und auch die Vorstellung der Masterarbeit (10-20 min, unbenotet) verpflichtende Leistung im Rahmen des Moduls. Der Lehrstuhl für Klinische Psychologie und Psychotherapie bietet jedes Semester ein solches Kolloquium an, in dem auch Studierende ihre Arbeit vorstellen können, die an einem anderen Lehrstuhl ihre Arbeit schreiben. Alternativ können Sie auch das Bachelorkolloquium des Lehrstuhls, an dem Sie Ihre Arbeit schreiben, besuchen und in diesem Ihre Arbeit vorstellen. In diesem Fall müssen Sie sich eine Bestätigung ausstellen lassen, dass Sie an diesem teilgenommen und Ihre MA vorgestellt haben.
Bitte machen Sie sich vor Beginn der Masterarbeit mit den Informationen vertraut.
- Hinweise zum Erstellen von Abschlussarbeiten
- Bewertungsrichtlinien für Abschlussarbeiten
Diese finden Sie bei Informationen, Formulare, Download unter dem entsprechenden Studiengang und dann weiter zu „Formulare zur Abschlussarbeit“.
Das Landesprüfungsamt Bayern (LPA) ist für die Durchführung der Approbationsprüfung zuständig (Formalitäten, Durchführung, etc.). Hier kann es immer wieder zu Änderungen kommen. Halten Sie sich daher auf dem Laufenden. Wir informieren Sie, wenn es so weit ist und bereiten Sie v.a. im Fallarbeitseminar B auf die Prüfungssituation vor.
Detaillierte Informationen zu Ablauf und Inhalten der Approbationsprüfung können Sie der Approbationsordnung entnehmen.
Prüfungstermin für die Frühjahrsprüfung 2026: genaue Prüfungsdaten werden nach finaler Anmeldung vom LPA bekannt gegeben
- Anmeldung zur Frühjahrsprüfung: 10.12.25 beim Landesprüfungsamt
- Abgabefrist für alle Anamnesen (Erstversion) am Lehrstuhl für Klinische Psychologie: 10.12.2025
- Abgabefrist für alle Anamnesen (finale Version) am Lehrstuhl für Klinische Psychologie: 01.02.2026 (Die finalen Versionen werden dann verschlüsselt vom Lehrstuhl für Klinische Psychologie an das Landesprüfungsamt übermittelt)
- Die Nachreichefrist für alle benötigten Unterlagen (finales Masterzeugnis) beim Landesprüfungsamt beträgt laut ApprO max. 3 Monate nach Abschluss der Prüfung
Prüfungstermin für die Herbstprüfung 2026: wird noch vom LPA bekannt gegeben
- Anmeldung zur Frühjahrsprüfung: 10.05.26 beim Landesprüfungsamt
- Abgabefrist für alle Anamnesen (Erstversion) am Lehrstuhl für Klinische Psychologie: wird noch bekannt gegeben
- Abgabefrist für alle Anamnesen (finale Version) am Lehrstuhl für Klinische Psychologie: wird noch bekannt gegeben (Die finalen Versionen werden dann verschlüsselt vom Lehrstuhl für Klinische Psychologie an das Landesprüfungsamt übermittelt)
- Die Nachreichefrist für alle benötigten Unterlagen (finales Masterzeugnis) beim Landesprüfungsamt beträgt laut ApprO max. 3 Monate nach Abschluss der Prüfung
Bitte beachten Sie Folgendes, falls Sie einen Teil der Praktika erst im 4. Semester absolvieren und direkt im Anschluss die Prüfung ablegen wollen:
Für die Anmeldung zur Prüfung brauchen Sie einen Nachweis über den voraussichtlichen Abschluss des Studiums innerhalb der nächsten 6 Monate. Diesen erhalten Sie vom Prüfungsamt (katharina.f.martin@fau.de) nur, wenn Sie bereits 90 ECTS absolviert haben. D.h. es dürfen im 4. Sem. nicht mehr als 30 ECTS fehlen. Einfacher ist es daher, falls man im 4. Semester die Praktika absolvieren möchte, das Studium auf 5 Semester zu verlängern und erst dann die Prüfung abzulegen.
Ausnahme: Wenn Sie noch nicht ganz fertig sind mit Ihren Praktika (d.h. es fehlen nur noch einige Stunden/Tage), aber die Schriftstücke bereits eingereicht haben, können Sie mit einer Bestätigung von uns (klips-master@fau.de) beim Prüfungsamt trotzdem die Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss erhalten.