M.Sc. Psychologie KliPs (Klinische Psychologie und Psychotherapie): Studienbeginn ab WS 22/23
Mit dem Master in Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie, kurz KliPs, bietet die FAU seit dem WS 22/23 einen Studiengang an, der nach den Anforderungen der Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen vom 04.03.2020 zur Approbation führt. Im Wintersemester 2023/24 werden wir voraussichtlich 75 Studienplätze für diesen Studiengang anbieten können. Unter „Aktuelles“ finden Sie Informationen zum aktuellen Bewerbungsverfahren.
Hintergrund zur Gesetzesreform:
Das Psychotherapeutengesetz vom 01.09.2020 legt fest, dass der Erwerb der Approbation für Psychotherapeut*innen für alle Studierenden, die nach diesem Datum ihr Studium beginnen, über die universitäre Ausbildung erfolgt. Der entsprechende polyvalente Bachelor wird an der FAU seit dem WS 20/21 angeboten. Alle Studierenden, die nach dem 01.09.20 ihr Bachelor-Studium begonnen haben, können nur noch nach diesem neuen Modell die Approbation erlangen. Für diejenigen, die vor dem 01.09.20 ihr Studium begonnen haben, gilt eine Übergangsregel: Diese besagt, dass eine Ausbildung nach altem Modell zur*zum Psychologischen Psychotherapeut*in noch möglich ist, allerdings bis 31.08.2032 abgeschlossen sein muss. Hierfür ist auch der allgemeine Master in Psychologie ausreichend, sofern klinische Module belegt werden und eine benotete Prüfung im Fach klinische Psychologie absolviert wird.
Nach Zulassung zum Studium
Grundlegend für die Organisation des Studiums sind das Modulhandbuch M.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie und die Fachprüfungsordnung (FPO). Hilfreich für den Einstieg ins Studium sind die Präsentationsfolien zur Einführungsveranstaltung, die zum Studienbeginn veröffentlicht werden.
Diese können im Bereich Formulare, Informationen und Downloads unter Informationen zum Studium nachgelesen werden.
Aktuelles
- neue Prüfungsordnung ab 01.10.23 für das Fach Psychologie (Formulare, Informationen und Downloads)
Modul 11 Forschungsorientiertes Praktikum II - Psychotherapieforschung
Die Studierenden erwerben während des Forschungsorientierten Praktikums vertiefte praktische Erfahrungen in der Erforschung von psychischen, psychosomatischen und neuropsychologischen Krankheiten und deren psychotherapeutischer Behandlung. Sie nehmen dabei in Kleingruppen aktiv an exemplarischen wissenschaftlichen Untersuchungen teil bzw. leiten diese selbst und werden in laufende Forschungsprojekten eingebunden.
Modul 12 Berufsqualifizierende Tätigkeit (III) - Praktikum ambulante Psychotherapie
Im Rahmen der Berufsqualifizierenden Tätigkeit III ist ein ambulantes Praktikum im Umfang von 150 Stunden vorgesehen. Die Studierenden sammeln umfassende Praxiserfahrung und werden an der Diagnostik und Behandlung von Patient*innen unter Anwendung von wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden beteiligt. Genaue Anforderungen und Tätigkeiten, die während des Praktikums zu absolvieren sind, sind dem Modulhandbuch zu entnehmen. Die hier aufgeführten Vorgaben orientieren sich an der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) Stand 25.5.2023.
Praktikumsstelle
Die BQT III-ambulant können die Studierenden entweder in der an den Lehrstuhl für Klinische Psychologie angegliederten Hochschulambulanz (HAP Hochschulambulanz für Psychologische Psychotherapie ) in Teilzeit (maximal 26 Stunden pro Woche) absolvieren oder in einer der kooperierenden Praxen niedergelassener Psychotherapeut*innen. Eine aktuelle Liste dieser Praxen wird den Studierenden zur Verfügung gestellt und laufend aktualisiert.
Beginn und Dauer
Die BQT III darf frühestens nach Abschluss der Module M5 und M8 begonnen werden, d.h. in der Regel nach dem 2. Semester bzw. in der vorlesungsfreien Zeit zwischen 2. und 3. Semester.
Die mindestens erforderlichen 150 Stunden können in Vollzeit oder semesterbegleitend in Teilzeit absolviert werden.
Dokumentation der abzuleistenden Tätigkeiten
Die Studierenden erhalten ein Dokumentationsheft (s.Downloads Formulare…), in dem alle Tätigkeiten aufgeführt sind, die laut PsychThApprO im Rahmen der BQT III absolviert werden müssen. In diesem Dokuheft müssen sich die Studierenden von ihren Praktikumsstellen die jeweiligen Leistungen bestätigen lassen. Das Dokuheft ist für BQT III ambulant UND stationär zu verwenden. Die Leistungen sind in beiden Praktika insgesamt (nicht jeweils) zu absolvieren.
Praktikumsbericht
Der Praktikumsbericht in der BQT III – ambulant entspricht dem nach PsychThApprO §18, Absatz (2), Punkt 7 geforderten psychologisch-psychotherapeutischen Gutachten. Einen Leitfaden zur Erstellung des Gutachtens finden Sie im Download-Bereich. Den Bericht reichen Sie bitte im PDF- oder Wordformat per Email ein (klips@fau.de).
Anamnesen
Wie in §18 (2) Satz 2 Nummer 1b der Approbationsordnung beschrieben, müssen alle Studierenden im Rahmen der BQTIII (ambulant und stationär) insgesamt vier Anamnesen zu vier verschiedenen Patient*innen schriftlich protokollieren. Diese vier Anamnesen werden bei Anmeldung zur Approbationsprüfung dem Landesprüfungsamt übermittelt. Eine der Anamnesen wird von den Prüfer*innen als Gegenstand der mündlich-praktischen Fallprüfung (= Teil I der Approbationsprüfung) gewählt. Den Leitfaden zur Erstellung dieser Anamnesen finden Sie im Downloadbereich. Alle vier Anamnesen reichen Sie bitte im Sommersemester spätestens bis 01. Mai, im Wintersemester bis spätestens 01. Dezember im PDF- oder Wordformat per Email ein (klips@fau.de). Wir werden Ihre Anamnesen dann prüfen und Ihnen ggf. Überarbeitungsvorschläge machen, bevor Sie die Anamnesen dann zur Approbationsanmeldung (Stichtag bisher 10. Juni und 10. Januar) ans Landesprüfungsamt übermitteln.
Datenschutz
Zum Schutz der in dem Gutachten und den Anamnesen dargestellten sensiblen Patient*innen-Daten dürfen die Praktikumsberichte und Anamensen nur auf dem geschützten roten Laufwerk der Hochschulambulanz (HAP) gespeichert werden. Auf dieses Laufwerk können Sie sich über eine VPN-client und eine remote-Verbindung jederzeit von überall einwählen. Eine Anleitung für die Einrichtung dieser Verbindung erhalten Sie zu gegebener Zeit. Die Zugangsdaten und Passwörter werden Ihnen auf Nachfrage bei Beginn Ihrer BQTIII übermittelt.
Modul 13 Berufsqualifizierende Tätigkeit (III) - Praktikum stationäre Psychotherapie (extern)
Im Rahmen der Berufsqualifizierenden Tätigkeit III ist ein stationäres Praktikum im Umfang von 450 Stunden vorgesehen. Die Studierenden sammeln umfassende Praxiserfahrung und werden an der Diagnostik und Behandlung von Patient*innen unter Anwendung von wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden beteiligt. Genaue Anforderungen sind dem Modulhandbuch zu entnehmen. Die hier aufgeführten Vorgaben orientieren sich an der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) Stand 25.5.2023.
Praktikumsstelle
Die BQT III – stationär können die Studierenden an einer unserer zahlreichen Kooperationskliniken deutschlandweit durchführen. Eine aktuelle Liste dieser Kliniken wird den Studierenden zur Verfügung gestellt und laufend aktualisiert.
Beginn und Dauer
Die BQT III darf frühestens nach Abschluss der Module M5 und M8 begonnen werden, d.h. in der Regel nach dem 2. Semester bzw. in der vorlesungsfreien Zeit zwischen 2. und 3. Semester.
Die mindestens erforderlichen 450 Stunden können in ca. 12 Wochen Vollzeit oder semesterbegleitend in Teilzeit absolviert werden. Es ist zulässig diesen Zeitraum in zwei Abschnitte aufzuteilen, die dann jeweils mindestens 6 Wochen lang sein müssen und auch an zwei verschiedenen Praktikumsstellen absolviert werden können.
Formulare / Bestätigungen
Alle notwendigen Vordrucke finden Sie unter Formulare, Informationen und Download.
Erläuterung zu Praktikumsbestätigungen
⇒ Bestätigung des Pflichtpraktikums für die Praktikumsstelle
Viele Praktikumsstellen verlangen eine Bestätigung, dass das Praktikum Bestandteil des Psychologie-Studiums ist. Dies können Sie sich aus dem Download-Bereich runterladen. Falls Ihre Praktikumsstelle eine personalisierte und/oder mit Unterschrift versehene Bestätigung benötigt, fragen Sie beim Sekretariat des Prüfungsausschusses nach (Martina Schön). Es wird lediglich die in der Prüfungsordnung aufgeführte Mindestdauer des Pflichtpraktikums bestätigt (vier/sechs Wochen bzw. 150/450 Stunden), nicht jedoch diejenigen Anteile eines Praktikums, die darüber hinausgehen.
Dokumentation der abzuleistenden Tätigkeiten
Die Studierenden erhalten ein Dokumentationsheft (s. Downloadbereich), in dem alle Tätigkeiten aufgeführt sind, die laut PsychThApprO im Rahmen der BQT III absolviert werden müssen. In diesem Dokuheft müssen die Studierenden von ihren Praktikumsstellen die jeweiligen Leistungen bestätigen lassen. Das Dokuheft ist für BQT III ambulant UND stationär zu verwenden. Die Leistungen sind in beiden Praktika insgesamt (nicht jeweils) zu absolvieren.
Praktikumsbericht
Der Praktikumsbericht muss insgesamt ca. 20 Seiten Fließtext ohne Deckblatt/Literaturangaben o.ä. umfassen und in deutscher Sprache verfasst sein (Formatierung: Arial 12pt, Seitenränder 2 cm, Zeilenabstand 1,5, Überschriften in Textgröße, ggf. fett/farbig formatiert; keine Aufzählungen!).
Er beinhaltet die folgenden drei Kapitel:
- Beschreibung der Praktikumsstelle
- Beschreibung der Praktikumstätigkeiten
- persönliche Bewertung des Praktikums
Bitte verzichten Sie auf Auflistungen von diagnostischen Verfahren/Fragebögen. Im Bericht soll es um Ihre persönlichen Aufgaben und Erfahrungen im Praktikum gehen.
Den Bericht reichen Sie bitte im PDF- oder Wordformat per Email ein (klips@fau.de)
Anamnesen
Wie in §18 (2) Satz 2 Nummer 1b der Approbationsordnung beschrieben, müssen alle Studierenden im Rahmen der BQTIII (ambulant und stationär) insgesamt vier Anamnesen zu vier verschiedenen Patient*innen schriftlich protokollieren. Diese vier Anamnesen werden bei Anmeldung zur Approbationsprüfung dem Landesprüfungsamt übermittelt. Eine der Anamnesen wird von den Prüfer*innen als Gegenstand der mündlich-praktischen Fallprüfung (= Teil I der Approbationsprüfung) gewählt. Den Leitfaden zur Erstellung dieser Anamnesen finden Sie im Downloadbereich.
Alle vier Anamnesen reichen Sie bitte im Sommersemester spätestens bis 01. Mai, im Wintersemester bis spätestens 01. Dezember im PDF- oder Wordformat per Email ein (klips@fau.de). Wir werden Ihre Anamnesen dann prüfen und Ihnen ggf. Überarbeitungsvorschläge machen, bevor Sie die Anamnesen dann zur Approbationsanmeldung (Stichtag bisher 10. Juni und 10. Januar) ans Landesprüfungsamt übermitteln.
Datenschutz
Zum Schutz der in dem Gutachten und den Anamnesen dargestellten sensiblen Patient*innen-Daten dürfen die Praktikumsberichte und Anamensen nur auf dem geschützten roten Laufwerk der Hochschulambulanz (HAP) gespeichert werden. Auf dieses Laufwerk können Sie sich über eine VPN-client und eine remote-Verbindung jederzeit von überall einwählen. Eine Anleitung für die Einrichtung dieser Verbindung erhalten Sie zu gegebener Zeit. Die Zugangsdaten und Passwörter werden Ihnen auf Nachfrage bei Beginn Ihrer BQTIII übermittelt.
Einzureichende Unterlagen
Folgende Unterlagen benötigen wir nach Beendigung der Praktika von Ihnen:
- Dokumentationsheft: Original einreichen im Sekretariat des Lehrstuhls für Klinische Psychologie
- Praktikumsbericht: per Email (klips@fau.de)
Zeitraum für die Einreichung: Es wird empfohlen, die Praktikumsunterlagen möglichst zeitnah nach Ende des Praktikums einzureichen, damit bei eventuellen Nachfragen zur Praktikumsbestätigung der/die jeweilige Betreuer/in noch erreichbar ist.
Bitte behalten Sie für sich eine Kopie der Unterlagen.
Ansprechpartnerin
Dr. Kathrin Zierhut Kathrin.zierhut@fau.de
Modul Masterarbeit
Im 4. FS ist das Modul „Masterarbeit“ im Studienplan vorgesehen. Die Studierenden bearbeiten unter Betreuung durch eine wissenschaftliche prüfungsberechtigte Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Instituts für Psychologie eine (in der Regel) empirische Fragestellung in einem Spezialgebiet der Psychologie mit den Standardmethoden des Fachs innerhalb eines begrenzten Zeitraums.
Es wird empfohlen, sich bereits zu Beginn des 3. FS um ein Thema zu bemühen. Informationen und Themen zur Masterarbeit finden Sie auf der Website oder in Form von Aushängen am jeweiligen Lehrstuhl. Alternativ fragen Sie gezielt bei lehrenden wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen nach.
Bei externen Abschlussarbeiten ist es erforderlich, eine/n interne/n Betreuer/in aus dem Kreis der prüfungsberechtigten Dozenten/innen der Lehreinheit Psychologie zu suchen. Die Themenvergabe erfolgt dann nach Rücksprache mit der/dem externen Betreuer/in (der/die mindestens einen Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie haben muss) durch den/die interne/n Betreuer/in. Auch die Bewertung der Arbeit nach Abgabe erfolgt durch den/die interne/n Betreuer/in.
Das formelle Prozedere bei der Anmeldung einer externen Abschlussarbeit entspricht also dem Vorgehen bei Anmeldung einer internen Abschlussarbeit. Die Einbeziehung der externen Betreuung erfolgt in Absprache mit der internen Betreuung, bei der die Verantwortung für die Arbeit und ihre Bewertung obliegt.
Bitte machen Sie sich vor Beginn der Masterarbeit mit den Informationen vertraut.
- Hinweise zum Erstellen von Abschlussarbeiten
- Bewertungsrichtlinien für Abschlussarbeiten
Diese finden Sie bei Informationen, Formulare, Download unter dem entsprechenden Studiengang und dann weiter zu „Formulare zur Abschlussarbeit“.