Wechselmöglichkeit in polyvalenten Bachelor für Kohorte mit Studienstart WS 2019/20

Für Studierende, die ihr Bachelorstudium noch nach bisheriger Prüfungsordnung zum
WS 2019/20 begonnen haben, gibt es jetzt die Möglichkeit, noch in den neuen polyvalenten Bachelor zu wechseln.

Ein solcher Wechsel ermöglicht – den erfolgreichen Abschluss vorausgesetzt – das Erfüllen der Zugangsvoraussetzung für den neuen Studiengang M.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (Beginn an der FAU: WS 2022/23), welcher direkt für die Approbationsprüfung zur/m Psychotherapeut*in qualifizieren wird.

Wie der alte Bachelor ermöglicht auch der neue polyvalente Bachelor das Erlangen (bzw. das Offenhalten des Erlangens) der Approbation nach dem alten postgradualen Ausbildungsmodell (über den allgemeinen M.Sc. in Psychologie, in dem in den kommenden Jahren zu diesem Zweck noch ausreichend viele klinische ECTS angeboten werden).

Wenn Sie sich für den Wechsel vom alten Bachelor in den neuen polyvalenten Bachelor entscheiden, geht dies mit der Notwendigkeit einer Nachqualifikation einher, über welche Lehrinhalte vermittelt werden, die die Approbationsordnung für den Bachelor vorschreibt. Diese Nachqualifikationen sind zusätzlich zum vollständig zu absolvierenden Curriculum des alten Bachelors zu erbringen und umfassen:

  • Die erfolgreiche Absolvierung des Moduls Grundlagen der Medizin (Modul 11 im neuen polyvalenten Bachelor: Vorlesung Grundlagen der Medizin (2 SWS, 3 ECTS) und Vorlesung Grundlagen der Pharmakotherapie (2 SWS, 2 ECTS), welches im Sommersemester 2022 erstmals von der Medizin der FAU angeboten wird
  • Die erfolgreiche Absolvierung des Hauptseminars Biologische Psychologie (Teil des Moduls 6 im neuen polyvalenten Bachelor, 2 SWS, 4 ECTS)
  • Die erfolgreiche Absolvierung des Proseminars Psychische Störungen, Teil 2 (Teil des Moduls 12 im neuen polyvalenten Bachelor, 2 SWS, 3 ECTS)
  • Die erfolgreiche Absolvierung des Proseminars Rehabilitation, Berufsethik und Berufsrecht (Teil des Moduls 13 des neuen polyvalenten Bachelors, 2 SWS, 3 ECTS)
  • Die erfolgreiche Absolvierung des Hauptseminars Verfahrenslehre (Teil des Moduls 13 des neuen polyvalenten Bachelors, 2 SWS, 4 ECTS)
  • Das erfolgreiche Absolvieren eines 4-wöchigen externen Orientierungspraktikums (Teil des Moduls 20 des neuen polyvalenten Bachelors) unter Anleitung einer/s Psychotherapeut*in, Psychologischen Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in
  • Darüber hinaus muss das 6-wöchige externe Praktikum des bisherigen Moduls 20 aus dem alten Bachelor (sowie das Orientierungspraktikum) unter Anleitung einer/s Psychotherapeut*in, Psychologischen Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in absolviert worden sein. Falls dies nicht der Fall ist, muss dieses Praktikum unter Einhaltung der Vorgaben der Approbationsordnung nachgeholt werden.

Wichtig: Sobald der Wechsel zum neuen Bachelor vollzogen ist, gelten die für diesen festgelegten Kriterien. Somit ist ein „Ich probier’s mal, und wenn es nicht klappt, mache ich eben den alten Abschluss.“ nicht möglich.

Wenn Sie zur Kohorte gehören, die im WS 2019/20 mit dem Studium begonnen hat und Sie sich für den Wechsel zum neuen polyvalenten Bachelor entscheiden, richten Sie bitte bis Montag, 15.11.2021 einen unterschriebenen briefschriftlichen Antrag (NICHT Email!) mit Matrikelnummer an den:

Prüfungsausschuss des Instituts für Psychologie
Nägelsbachstraße 49 a, 91052 Erlangen

Anträge, die nach diesem Datum eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

FAQs unter Informationen, Formulare & Downloads